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Die Höhe derWasseranschlußabgabe ist derart zu berechnen, das die Berechnungsfläche für das angeschlosseneGrundstück mit dem Einheitssatz vervielfacht wird.
Die Berechnungsfläche jeder angeschlossenen Liegenschaft ist so zu ermitteln, daß die Hälfte der bebauten Flächea) bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht,b) in allen anderen Fällen verdoppeltund das Produkt um 15 % der unbebauten Fläche vermehrt wird.
Bei Ermittlung der Berechnungsfläche gelten folgende Grundsätze:
Bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft wird eine Ergänzungsabgabe auf Grund der Bestimmungen des § 7 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.
Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 (RIS)
NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978 (RIS)