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Der Land- und Forstflug GmbH wurde per Bescheid der NÖ Landesregierung eine luftfahrtbehördliche Bewilligung für Außenlandungen und Außenabflüge erteilt. Die bewilligten Flüge wurden mit je 60 Außenlandungen und je 60 Außenabflüge pro Monat beschränkt.
Zweck der Flüge: Überstellung für Wartungsarbeiten, Überstellung zu den Einsatzorten für Hagelabwehr, Stare-Abwehr, Ausbringen von Tollwutködern, sonstige Arbeitsflüge, Werkstatt und Prüfflüge, etc.
Die Gemeinde begrüßt den Fortbestand des Flugbetriebes in Leopoldsdorf.
Beitrag von Thomas Nentwich
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