Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes und Inkrafttreten der neuen NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Paar geht mit dem Hund spazieren

Seit 1.6.2023 ist die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes, sowie die neue NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 in Kraft. 

Was ist neu wenn Sie bereits einen Hund vor 1.6.2023 übernommen haben:

  • Bei der Gemeinde ist bis 1.6.2025 ein Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung für jeden gehaltenen Hund nachzureichen.
  • Alle Hundehalter*innen, die einen Hund in unserer Gemeinde angemeldet haben, wurden über die Neuerung per Brief informiert. 
  • Was ist neu wenn sie ab 1.6.2023 einen Hund übernehmen?
  • In Niederösterreich dürfen nur mehr höchstens 5 Hunde in einem Haushalt gehalten werden (bestehende Hunde ausgenommen). 
  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halter*innen von Hunden. Die allgemeine Sachkunde umfasst eine 1-stündige Information durch einen Tierarzt/-ärztin UND eine 2-stündige Information durch eine fachkundige Person (z.B. Hundetrainer*innen). Diese Sachkunde wird abschließend durch den Sachkunde-Ausweis bzw. dem NÖ Hundepass bestätigt, welcher bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzuweisen ist.
  • Verpflichtende einheitliche Haftpflicht-Versicherung für Hunde (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) - Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde

Bitte beachten Sie, dass seit Jänner 2010 alle Hunde VERPFLICHTEND einen Microchip tragen und in der sogenannten HEIMTIERDATENBANK registriert werden müssen. Auch jede ÄNDERUNG von Daten ist bei der Gemeinde bekannt zu geben. 


Formulare: zur Hunde Anmeldung und Abmeldung
Kursanbieter finden Sie hier: Externer Link zu www.hunde-kunde.at

NÖ Hundehaltegesetz: Externer Link

02.06.2023