Bereitstellungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt40,00 € pro m³/h

Zuständig

Der Bereitstellungsbetrag wird mit 40,- EUR pro m³/h festgesetzt.

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.

Verrechnungsgröße in m³/h
Bereitstellungsbetrag in EUR pro m³/h
Bereitstellungsgebühr in EUR (Spalte 1 x Spalte 2)
3
40
120
5
40
200
7
40
280
10
40
400


Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld