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Der Bereitstellungsbetrag wird mit 40,- EUR pro m³/h festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.
Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld