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Der Bereitstellungsbetrag wird mit 45,- EUR pro m³/h festgesetzt (inkl. Ust).
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.
gemäß § 9 Abs 3 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz werden Wasserzähler entsprechend ihrem größten zulässigen Durchfluss (Überlastungsdurchfluss, Grenzbelastung, etc.) in Klassen eingeteilt und jeder Klasse wird eine Verrechnungsgröße zugeordnet.Die Klassen und Verrechnungsgrößen werden folgendermaßen festgelegt:
Es weden derzeit folgende Wasserzähler der Firma Bernhard verwendet:
aktuelle Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld