Fischen im Teich "Lehmgrube" / Tageskarten / Fischerkarte

Muster

Die Marktgemeinde Leopoldsdorf hat im Landschaftsteich „Lehmgrube“ (Flugplatzstraße) dafür zu sorgen, dass der Eutrophierungsgrad (Nährstoffgehalt) gering genug gehalten wird, um die Wasserqualität dieses offenen Grundwasserteiches zu erhalten. Steigt der Eutrophierungsgrad, kann das Wasser „kippen“. Ein Hauptgrund für höhere Nährstoffgehalte in Teichen ist ein großer Fischbestand. Den Auftrag diesen zu dezimieren, möchte die Gemeinde als Möglichkeit sehen, unserer Bevölkerung das Fischen als Freizeitvergnügen nun wieder zugänglich zu machen.

Tageskarten ab 1. März am Gemeindeamt erhältlich:

Die Tageskartenausgabe erfolgt ab 1.3.2024 am Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten. Voraussetzung für den Erwerb einer Tageskarte ist der Besitz der NÖ Fischerkarte (blaue Karte mit Einzahlungsbestätigung). Kosten pro Tageskarte: EUR 13,- für Erwachsene und EUR 7,- für Jugendliche von 14-18 Jahren, Studierende, Präsenzdiener und Pensionisten. Beim Erwerb einer Tageskarte besteht Ausweispflicht. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur gemeinsam mit einem Erwachsenen fischen, der über eine gültige Tageskarte verfügt. Für das Fischen im Rahmen der Tageskarte „Lehmgrube“ an den in der Abbildung ausgewiesenen Plätzen gelten detaillierte Regeln, die auf der Rückseite der Tageskarte angeführt sind. Unter anderem ist das Anfüttern strengstens verboten und es muss ein Fangbericht verpflichtend abgegeben werden. Speisefähige Fische (max. 2 pro Tag und Lizenznehmer/in) müssen entnommen werden. Die Gemeinderäte der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld sind befugt, für die Einhaltung der Regeln am Wasser zu sorgen.

Wichtig war und ist uns die Tatsache, dass der Teich „Lehmgrube“ ein Ort der Ruhe und Entspannung bleibt. Er ist für eine echte fischereirechtliche Bewirtschaftung zu klein und ungeeignet. Es handelt sich hier also um eine zeitlich befristete Maßnahme zur Verbesserung und Erhaltung der Wasserqualität verbunden mit naturverbundener Freizeitaktivität.

Petri Heil!


Konditionen und Verhaltensregeln

Der Preis der Tageskarte für Erwachsene beträgt: 13 EUR

Der Preis der Tageskarte für Jugendliche von 14-18 Jahren Studierende, Präsenzdiener, Pensionisten beträgt: 7 EUR

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur gemeinsam mit einem Erwachsenen fischen, der über eine gültige Tageskarte verfügt. (1 Angelrute Lizenznehmer, 1 Rute Kind).

Tageskarten liegen in limitierter Stückzahl auf: 120 Tageskarten pro 0,1ha Gewässerfläche pro Jahr. Das entspricht einer Gesamtjahreskartenanzahl von 360 Tageskarten für die Lehmgrube.

Pro Tag werden maximal 2 Tageskarten ausgegeben. Das entspricht max. 2 Personen die gleichzeitig in der Lehmgrube fischen können.

An jeden Fischer werden immer nur max. zwei Tageskarten gleichzeitig pro Woche ausgegeben.

Jeder Fischer darf am gelösten Tag im Zeitraum von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang fischen. Nachtfischen ist verboten.

Das Lösen einer Tageskarte für ist nur Inhabern einer gültigen Fischerkarte für das Bundesland NÖ (blaue Karte mit Einzahlungsbestätigung) mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Leopoldsdorf möglich. Die Identität und der Hauptwohnsitz sind in der Fischerkarte für das Bundesland NÖ ersichtlich. (Sollte der Hauptwohnsitz in der Fischerkarte für das Bundesland NÖ nicht aktuell sein, ist es gestattet den Meldezettel vorzuzeigen).

Die Tageskarte enthält einen Abtrennabschnitt für die Abgabe eines Fangberichts. Dieser muss im dafür vorgesehenen Postkasten bei der Kartenausgabestelle abgegeben werden. Überwachung durch vom Fischereiverein Marchfeld gestelltes Aufsichtspersonal.

Verhaltensregeln am Wasser

Der Zweck der Fischerei dient ausschließlich zum Erhalt der Wasserqualität. Das Parken innerhalb der Anlage ist verboten.

Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße für NÖ ist verpflichtend.

Speisefähige Fische müssen ausnahmslos entnommen werden.

Es darf pro Tageskarteninhaber maximal mit 2 Angelruten gefischt werden und pro Tag nicht mehr als 2 Fische entnommen werden (1 Friedfisch und 1 Raubfisch oder 2 Friedfische).

Das Anlegen eines Angelplatzes oder das Verändern der Landschaft ist strengstens verboten. Beim Verlassen des Angelplatzes, müssen die Angelruten aus dem Wasser gezogen werden. Der Angelplatz ist stets sauber zu halten und so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.

Das Fischen vom Boot aus ist verboten.

Da sich der Landschaftsteich im Grundwasserschongebiet befindet, ist das Anfüttern oder Füttern strengstens verboten!

Weidgerechtes Fischen bedeutet, dass beim Angeln auf Fried- wie Raubfische pro ausgelegte Rute nur ein Einzelhaken gestattet ist. Ausgenommen davon ist das Spinnfischen mit Blinkern, Wobblern, Spinnern etc. Das Verwenden von Lebendködern ist verboten.

Das Angeln ist nur bei eisfreier Wasserfläche erlaubt.

Der Fangbericht ist nach jedem Fang unverzüglich zu aktualisieren, alle entnommenen Fische müssen angeführt werden. Als entnommen gilt ein Fisch, wenn er sich im Karpfensack oder Setzkescher befindet, oder getötet wurde.

Schirme und Schirmzelte sind gestattet. Der Angelplatz ist vor dem Einbruch der Dunkelheit ausreichend zu beleuchten.

Das Schlachten (Ausnehmen) von Fischen ist am gesamten Gelände verboten. Offenes Feuer ist verboten.

Ein angemessenes Verhalten gegenüber den Angelkollegen ist Voraussetzung. Übermäßiger Alkoholkonsum, der zur Gefährdung der Sicherheit oder Belästigung der Umgebung führt, ist unerwünscht. Ist ein Lizenznehmer aus welchem Grund auch immer nicht mehr in der Lage, weidgerecht zu fischen, so droht sofortiger Platzverweis.

Jede Beeinträchtigung (z.B. durch Lärm, Geruch etc.) der Wohnumgebung ist zu unterlassen.

Mitzuführende Gegenstände:

-Amtliche Fischerkarte (NÖ) und gültige Tageskarte.

-Weidgerechter Karpfensack bzw. Setzkescher (keine Drahtkescher).

-Klinikum für nicht speisefähige, gehakte Fische.

-geräumiger Unterfänger

-Maßband

-Maulsperre

-Messer

-Kugelschreiber

-Müllsack (Müll muss selbst entsorgt werden)

-Abhakmatte (mind. 60x60cm), ausgebreitet

Bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln obliegt es den ausgewiesenen Kontrollorganen des Fischereivereins Leopoldsdorf je nach Schwere des Vergehens entweder:

a) eine mündliche Belehrung auszusprechen, oder

b) eine schriftlichen Verwarnung zu erteilen (die einen sofortigen Platzverweis zur Folge hat).

Bei 2 schriftlichen Verwarnungen, wird der Verwarnte für 365 Tage vom Erwerb einer Tageskarte ausgeschlossen. In besonders schweren Fällen wird eine Anzeige wegen Besitzstörung erwogen.

EIN KRÄFTIGES PETRI HEIL WÜNSCHT

die Marktgemeinde Leopoldsdorf i.M.

01.03.2024