Gebrauchsabgaben

Für die im Gebrauchsabgabetarif ausdrücklich angegebenen Gebrauchsarten ist eine Gebrauchserlaubnis erforderlich.

Bestimmte Gebrauchsarten sind anzuzeigen und unterliegen keiner Gebrauchsabgabe.

Gebrauchsabgabenverordnung der Marktgemeine Leopoldsdorf im Marchfeld

NÖ Gebrauchsabgabengesetz 1973 (RIS)

NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017 (RIS)


Gebrauchsabgaben werden z.B. fällig , wenn  mehr als drei Tage die Lagerung von Baustoffen und Schutt sowie für die Aufstellung von Baugeräten, Gerüsten, Container, Lademulden, Bauhütten und dergleichen, öffentlichen Grund nutzen will. Dies ist mittels schriftlichen Ansuchen bei der Gemeinde zu melden (Ansuchen Gebrauchserlaubnis auf öffentlichem Grund).