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Richtlinien der Gemeinde-Sozialaktion SOZIAL TOTAL
(Stand März 2025)
Die Gemeinde-Sozialaktion SOZIAL TOTAL ist eine Unterstützungsleistung der Marktgemeinde Leopoldsdorf für einkommensschwache Personen und Familien aus Leopoldsdorf und Breitstetten. Ziel ist es, einkommensschwache Haushalte zu entlasten und ihnen eine Teilhabe am Gemeindeleben zu ermöglichen.
Jeder anspruchsberechtigte Haushalt verfügt über einen Unterstützungsbeitrag, der ausschließlich
für die Begleichung von Geldleistungen an gemeindeeigene Institutionen, Gemeindeabgaben und Gebühren herangenommen werden kann;
für Mitgliedsbeiträge und Eintritte von in der Gemeinde ansässigen Sport-, Kultur- und Bildungsvereinen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verwendet werden kann (Refundierung gegen Vorlage von Originalbelegen), und/oder
in Form von Loyal-Lokal-Gutscheinen ausgegeben werden kann.
Höhe der Fördersumme
Die Fördersumme beträgt für die 1. Person 300 Euro, die 2. Person 200 Euro und jedes Kind 150 Euro pro anspruchsberechtigten Haushalt pro Jahr.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im Dezember des Jahres, in dem die Förderung zugesagt wurde. Der Fördernehmer muss sich hierfür einen Termin am Gemeindeamt vereinbaren!
Die Marktgemeinde Leopoldsdorf behält sich vor, zuerst offene Forderungen aus Abgaben und Gebühren zu decken, danach können Belege refundiert werden (mit Loyal-Lokal-Gutscheinen). Der Restbetrag kann in Form von Loyal-Lokal-Gutscheinen ausgegeben werden. Es wird kein Bargeld ausgehändigt.
Wer ist anspruchsberechtigt:
Berechtigt zum Bezug dieser Hilfe (nach Prüfung der Anspruchsberechtigung) sind Personen, die sowohl den Hauptwohnsitz als auch den Lebensmittelpunkt in Leopoldsdorf/Breitstetten haben und folgende weitere Kriterien erfüllen:
Österreichische Staatsbürger
EU-Bürger
EWR-Bürger, die ihr gemeinschaftliches Aufenthaltsrecht ausüben
Ferner sind Angehörige jeder Staatsbürgerschaft der oben genannten Personen anspruchsberechtigt, die in einem gemeinsamen Haushalt mit diesen leben und ihren Hauptwohnsitz in Leopoldsdorf/Breitstetten vorweisen.
Alle Anträge werden durch den Sozialausschuss geprüft und im Gemeindevorstand beschlossen.
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Die Einkommensgrenzen entsprechen dem Ausgleichszulagenrichtsatz und werden jährlich an diesen angepasst. Für das Jahr 2025 gelten folgende Einkommensgrenzen (netto):
Für alleinstehende Personen:
1.273,99 Euro
Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften:
2.009,85 Euro
Richtwerterhöhung für jedes Kind, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und dessen monatliches Einkommen unter 468,58 Euro liegt:
196,57Euro
Welche Unterlagen sind für die Antragstellung vorzulegen bzw. mitzubringen:
Amtlicher Lichtbildausweis
Einkommensnachweise der letzten 3 Monate von allen im Haushalt gemeldeten Personen (auch Nachweise über Alimente oder Unterhalt)
Bei selbständigen AntragstellerInnen: die letzte Einkommenssteuer-Erklärung und eine aktuelle Bilanzierung bzw. Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
Hinweise
Die Beantragung und der Kostenersatz für die in Anspruch genommenen Leistungen der Sozialaktion SOZIAL TOTAL erfolgt am Gemeindeamt.
Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen müssen der Gemeinde umgehend bekannt gegeben werden.
Der Antrag für die Sozialaktion SOZIAL TOTAL gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr.
Bei Missbrauch wird der Anspruch für ungültig erklärt.
Die Gemeinde Leopoldsdorf behält sich das Recht vor, offene Gemeindeabgaben mit dem Förderbetrag direkt abzudecken.
Es besteht kein Rechtsanspruch.