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Die laufende Wasserbezugsgebühr wird nach dem Verbrauch des Vorjahres ermittelt.
Die Gemeinde versendet hierzu einmal im Jahr ca. Mitte März eine Ablesekarte für die Selbstablese des Wasserzählers.
Der Ablesezeitraum beginnt am 1. April und endet mit 31. März.
Die Jahresgebühr erfolgt in 4 Teilzahlungszeiträumen: 01. April - 30. Juni, 01. Juli - 30. September, 01. Oktober - 31. Dezember und 01. Jänner - 31. März. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar fällig.
Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld