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Im Zuge der Errichtung der öffentlichen Wasserleitung wurde in der Gemeinderatssitzung am 30.09.2019 unter Top 6 beschlossen, dass für zusätzliche Hausanschlüsse auf einer Liegenschaft ein Pauschalbetrag für alle zusätzlichen Hausanschlüsse eingehoben wird. Der Betrag ergab sich durch Ermittlung eines Durchschnittswertes der bisher verbauten Anschlüsse und über Anbotslegung.
Nach der Errichtungsphase der öffentlichen Leitung werden bei einem zusätzlichen Anschluss zu einer Liegenschaft die tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet.